Mediation ist ein vertrauliches Verfahren. Vertraulichkeit ist einer der zentralen Grundsätze des Mediationsverfahrens, denn ohne sie ist ein offenes Gespräch zwischen Ihnen und dem anderen
Konfliktpartner oft nicht möglich. Deshalb wird im Arbeitsbündnis, das die Arbeitsgrundlage für das Mediationsverfahren ist, die Vertraulichkeit vereinbart. Die Mediator_innen unterliegen der
Schweigepflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Weitere Informationen über das Mediationsverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt MEDIATION.